AGBs Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH

Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH

Geschäftsführer: Peter Hryniuk


Industriestraße 14

D-63165 Mühlheim


Telefon:            06108-7093-0

Telefax:            06108-7093-40

E-Mail:             emp@empgmbh.de

Internet:           www.empgmbh.de


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AGBs


I. Vertragsschluss


  1. 1.Die folgenden Bedingungen gelten für alle technischen Auskünfte und Beratungen, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH. Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, gelten sie von Beginn der Geschäftsbeziehung an, selbst wenn die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH sich nicht noch einmal pro Geschäftsvorgang darauf ausdrücklich bezieht.


  1. 2.Andere Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.


  1. 3.Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.


  1. 4.Alle technischen Auskünfte und Beratungen und alle Angebote der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt nicht, wenn Verbindlichkeit schriftlich vereinbart wurde bzw. ein Angebot eine kalendermäßig bestimmbare Gültigkeitsfrist hat. Kaufverträge kommen nur zustande, wenn entweder die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH eine Bestellung des Kunden gleichlautend schriftlich bestätigt oder sie die Lieferung und/oder Leistung ohne gesonderte schriftliche Bestätigung bestellgerecht ausführt.


  1. 5.Der Einsatz einer elektronischen Signatur nach dem jeweiligen Stand der Technik und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dafür, ist für den wirksamen Vertragsschluss bzw. eine Vertragsänderung zulässig und ersetzt das Schriftformerfordernis nach Artikel I3 dieser Bedingungen, wenn dies so vereinbart ist.


  1. 6.Verträge werden in deutscher Sprache abgeschlossen. Sollten Abweichungen durch Übersetzung der Verträge entstehen, so hat die deutsche Sprache Vorrang.


II. Termine und Fristen


Auch wenn kalendermäßig bestimmbar, sind die in den Kaufverträgen genannten Termine und Fristen unverbindlich und nicht als fix zu betrachten. Dies gilt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Hat der Kunde im Rahmen der Erfüllung des Kaufvertrages durch die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH eine Mitwirkungspflicht in Form rechtzeitiger Beschaffung von Informationen, Unterlagen oder Material, so beginnen alle Fristen erst zu laufen, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht vertragsgerecht erfüllt hat.


  1. 1.Unvorhersehbare und  unabwendbare Ereignisse wie z.B. Krieg, Rohstoffmangel, Sabotage oder Streik sowie andere von der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH nicht zu vertretenden Betriebsstörungen oder behördliche Einwirkungen entbinden sie für ihre Dauer von der Lieferungs- und Leistungspflicht. Dies gilt auch wenn die  Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH in Verzug sein sollte. Alle Fristen und Termine verlängern sich angemessen. Diese Regelung gilt auch für Lieferungs- und Leistungsverzug durch Lieferanten der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH  soweit er nicht von dieser zu vertreten ist.


  1. 2.Tritt ein Lieferungs- und Leistungsverzug durch die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH   ein, den sie zu vertreten hat, kann der Kunde, wenn er einen Schaden nachweisen kann, eine Verzugsentschädigung verlangen. Sie wird auf der Basis des Wertes der Lieferung und/oder Leistung ermittelt mit der die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH in Verzug ist. Von diesem Wert beträgt die Entschädigung 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs bis zu einer Gesamthöhe von 5% dieses Wertes. Höhere Entschädigungen wegen Verzug sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht in Fäller der nachgewiesenen groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Er gilt auch nicht, wenn durch den Verzug eine Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit eintrat. In diesen Fällen ist zwingend zu haften.


  1. 3.Das Recht des Kunden auf Kündigung des Vertrages nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag für die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH.


III. Preise, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


  1. 1.Wenn nicht anderes schriftlich vereinbart liefert die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH auf Basis der Klausel FCA gemäß INCOTERMS®2010. Erfüllungsort und Gefahrenübergang regeln sich ebenfalls gemäß INCOTERMS®2010, auch wenn die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH abweichend von der jeweiligen Klausel Versandkosten oder Zollspesen übernehmen.

    Ladestelle ist die Industriestraße 14 in 63165 Mühlheim/Main. Die Auswahl des Spediteurs liegt

    ausschließlich in der Verantwortung der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH.


  1. 2.Die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH behält sich das Recht vor, Teillieferungen und –leistungen zu erbringen. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt er die Kosten des erfolglosen Angebots und das Risiko der weiteren Aufbewahrung durch die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH oder von ihr beauftragter sachkundiger Dritter ab dem Datum der schriftlichen Meldung der Versandbereitschaft.


  1. 3.Die im Kaufvertrag vereinbarten Preise sind ab dem Datum der Auftragsbestätigung, ersatzweise dem Datum der Bestellung für 30 (dreißig) Tage verbindlich. Sind in diesem Zeitraum oder auch später Kostensteigerungen aufgetreten, ist die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH berechtigt diese unter angemessener Berücksichtigung seiner Interessen dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen.


  1. 4.Die Zahlung ist vom Kunden nach Lieferung und Rechnungsstellung durch die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH  entsprechend der im Kaufvertrag festgelegten Zahlungsfrist kostenfrei an die ebenfalls genannte Zahlstelle zu leisten. Erfüllungsdatum ist das Eingangsdatum der Zahlung. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Alle Spesen gehen in diesen Fällen zu Lasten des Kunden. Tilgung erst nach Geldeingang.


  1. 5.Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der im Kaufvertrag genannten Zahlungsfrist bzw. Überschreiten des Zahlungsdatums ersatzweise spätestens (30) Tage nach Rechnungsdatum ein. In diesem Fall ist die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH berechtigt Verzugszinsen von dem in Verzug stehenden Rechnungsbetrag in Höhe von 8% über dem jeweiligen von der EZB veröffentlichten Basiszins zu erheben. Ersatzweise kann auch der tatsächlich nachweislich entstandene Schaden aus dem Verzug berechnet werden.


  1. 6.Ein Recht auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur zu sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und von der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH ausdrücklich anerkannt sind. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden an die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH ,welcher Art auch immer, an Dritte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH . Der §354a HGB bleibt unberührt.


  1. 7.Erleidet der Kunde während oder nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse so ist er verpflichtet, die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH darüber unverzüglich zu informieren. Die behält sich dann vor Lieferungen oder/und Leistungen nur noch auf Vorauskasse oder nach Vorlegen von Sicherheitsleistungen durch den Kunden zu erbringen. Bereits genannte Firsten oder Termine können sich dadurch angemessen verändern. Für bereits erbrachte Lieferungen und/oder Leistungen kann unter Abweichung von vereinbarten Zahlungsfristen oder –terminen sofortige Zahlung verlangt werden.


IV. Fertigung nach Kundenanweisung


  1. 1.Bei Fertigung nach Kundenzeichnungen oder –spezifikationen bzw. nach von ihm bestellten Mustern oder nach sonstigen Kundenanweisungen – gleich welcher Art und in welcher Form übermittelt – übernimmt die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH keine Gewähr für die Funktionstauglichkeit dieser Vorgaben bzw. keine Haftung für ihre Richtigkeit und Fehlerlosigkeit.


  1. 2.Soweit die von der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH gefertigten Produkte bzw. erbrachten Leistungen auf Vorgaben beruhen wie unter Artikel IV1 beschrieben stellt der Kunde die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH von allen seinen Ansprüchen bzw. Ansprüchen Dritter einschließlich Produktionshaftungsansprüchen frei.


  1. 3.Der Kunde übernimmt dafür die Gewähr dass die nach seinen Vorgaben gefertigten und gelieferten Produkte bzw. erbrachten Leistungen keine Schutzrechte Dritter verletzen. Werden solche Schutzrechte von Dritten geltend gemacht, behält sich die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH den Rücktritt vom Vertrag nach vorheriger Anhörung des Kunden vor. Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten und Schäden, die der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH nachweislich durch die Geltendmachung von Schutzrechten durch Dritte entstehen, dieser zu ersetzen. Kommt es zu einem Rücktritt von Verträgen, sind alle Kosten für bereits erbrachte Leistungen und für gefertigte Teile und Produkte gemäß Rechnungsstellung durch die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH  vom Kunden zu erstatten.


V. Beistellung durch Kunden


  1. 1.Werden vom Kunden Material, Teile, sonstige Stoffe oder Werkzeuge zur Ausführung des geschlossenen Vertrages zur Verfügung gestellt, so ist dieser für deren Tauglichkeit verantwortlich und stellt die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH von allen Gewährleistungsansprüchen im Hinblick auf den Einsatz der Beistellung frei.


  1. 2.Das ist unabhängig davon, ob die Beistellung kostenpflichtig oder unentgeltlich erfolgt. Die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH führt keine qualifizierte technische Wareneingangskontrolle oder Eignungsprüfung durch.


  1. 3.Der Kunde haftet gegenüber der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH für seine Beistellungen. Entstehen der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH durch den Einsatz der Beistellungen Schäden und/oder Mehrkosten, die für die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH  nicht zu erwarten waren, ist der Kunde verpflichtet, diese entsprechend der Rechnungsstellung durch die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH zu ersetzen.


VI. Datenschutz und Urheberrecht


  1. 1.Unabhängig vom Abschluss einer gesonderten Geheimhaltungsvereinbarung ist der Kunde und sind seine Beauftragten verpflichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden wirtschaftlichen und technischen Informationen von und über die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH , soweit sie nicht als allgemein gekannt gewertet gelten können und gleich auf welche Art und in welcher Form sie übermittelt wurden, an Dritte nicht weiterzugeben. Im Zweifelsfall ist eine schriftliche Ermächtigung zur Weitergabe solcher Informationen an Dritte von der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH einzuholen.


  1. 2.An allen den Kunden überlassene Unterlagen, gleich auf welche Art und in welcher Form sie übermittelt wurden, behält sich die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH das Eigentum, das Urheberrecht und alle sonstigen damit verbundenen Schutzrechte vor. Sie unterliegen Dritten gegenüber der Geheimhaltung und dürfen auch vom direkten Empfänger nicht gewerblich genutzt werden. Auf Verlagen sind die Unterlagen zusammen mit den angefertigten Kopien (auch in elektronischer Form) der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH wieder zurückzugeben.


VII. Technische Änderungen und Mengenabweichungen


  1. 1.Die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH behält sich das Recht vor, im Verlaufe der Erfüllung eines Vertrages technische Änderungen soweit notwendig und zweckmäßig an Werkzeugen, Material, Spezifikationen und Bauartbeschreibungen vorzunehmen. Dies geschieht nur nach vorheriger Information an den Kunden und unter Berücksichtigung seiner Interessen, soweit dies der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH zum Zeitpunkt der Änderung bekannt waren.


  1. 2.Bei der Herstellung der Produkte kann es aus fertigungstechnischen Gründen zu Schwankungen in der Ausbringung kommen. Dieses zwingt die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH sich das Recht gegenüber ihren Kunden vorzubehalten, angemessene Mengenunter- bzw.                    -überlieferungen vorzunehmen. Das geschieht nur nach vorheriger Information an den Kunden.


VIII. Wareneingangskontrollpflicht und Gewährleistung


  1. 1.Der Kunde hat die gelieferten Produkte bzw. die erbrachte Leistung, unabhängig von der eventuell vorherigen Überlassung von Mustern oder Proben und gemachten Vorgaben gemäß Absatz IV unverzüglich nach Eingang bei ihm einer sorgfältigen Wareneingangskontrolle in Erfüllung des  §377 HGB zu unterziehen. Auf diesen zeitlichen Zusammenhang zwischen Eingangs- und Prüfdatum kann bezüglich der technischen Kontrolle durch Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung verzichtet werden. Mengenabweichungen und Transportschäden sind vom Verzicht ausgeschlossen.


  1. 2.Jede Mengenabweichung, jeder Schaden und jeder Mangel muss unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH gemeldet werden. Die Mängelrüge muss den Fehler eindeutig beschreiben, die Fehlerhaftigkeit belegen, innerhalb der Gewährleistung nach Artikel G kostenfrei erfolgen. Bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Spezifikation und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Produkte bzw. der erbrachten Leistung bestehen keine Ansprüche aus Mängelhaftung gegenüber der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH. Aus unberechtigten Mängelrügen für die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH entstandene Kosten trägt der Kunde.


  1. 3.Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Erfüllung und Übergabe am Erfüllungsort an den Kunden. Soweit Leistungen bzw. Lieferungen über nicht vertretbare Sachen Vertragsgegenstand sind, beginnt die Gewährleistungspflicht mit der Abnahme in Sinne §640 BGB.


  1. 4.Die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH übernimmt für seine Lieferungen und Leistungen keine Halbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantien in Sinn des §433 BGB. Alle Angaben über Produkte insbesondere in Prospekten, Anzeigen und in den Angeboten stellen ausschließlich Beschreibungen oder Kennzeichnungen dar. Dies gilt auch für Abbildungen, Zeichnungen und für Bezugnahmen auf Norm und Spezifikation Dritter.


  1. 5.Die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH  übernimmt, soweit hier nichts anderes bestimmt ist, Gewähr für seine Lieferungen bzw. Leistungen entsprechend der Bestimmungen des deutschen BGB und HGB. Für Verschleiß aufgrund normaler Nutzung und für Mängel wegen unsachgemäßem Gebrauch durch den Kunden oder durch Dritte übernimmt die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH keine Haftung. Unter unsachgemäßem Gebrauch ist auch die Nichtbeachtung von Nutzungs-, Montage- oder Bedienungsanleitungen zu verstehen. Soweit von der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH Teile oder Material geliefert wird, ist die Haftung nach §478 BGB ausgeschlossen.


  1. 6.Zum Zwecke der Nachbesserung im Falle einer berechtigten Mängelrüge übernimmt die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH die anfallenden Kosten wie z.B. Transport, Arbeits- und Materialkosten. Befindet sich die nachzubessernde Lieferung nicht mehr am ursprünglichen Lieferort, trägt der Kunde alle Mehrkosten, die um Zuge der Erledigung der Nachbesserung damit verbunden sind. Dies gilt nur, wenn nur die Verbringung an einen anderen Ort als den Lieferort dem normalen Gebrauch des Liefergegenstandes entsprach.


  1. 7.Über die Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen hinausgehende Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.


IX. Eigentum und Eigentumsvorbehalt


  1. 1.Die von der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen („Vorbehaltsware“) bleiben bis zu vollständigen Zahlung aller erbrachten Lieferungen und Leistungen Eigentum der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH  (Kontokorrentvorbehalt).


  1. 2.Das Eigentumsrecht verlängerst sich auf die aus der Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Sachen,ohne dass dies gesondert mit dem Kunden zu vereinbaren ist. Die Be- und Verarbeitung ohne eine vorherige, gesonderte Zustimmung von der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH kann vom Kunden ausschließlich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverlaufes und zur Abwehr von unverhältnismäßigem Schaden für ihn (verlängerter Eigentumsvorbehalt) vorgenommen werden. Der Kunde ist nicht berechtigt sonstige Verfügungen über die von der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen wie z.B. Sicherungsübereignungen und Verpfändungen vorzunehmen oder zuzulassen.

    Das Recht auf Verfügung über die Vorbehaltsware gemäß dieser Bestimmung kann von der Firma    

    EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde

    seinen Verpflichtungen nicht oder nicht in ausreichendem Maße nachkommt. Ansonsten gelten die

    jeweils in Deutschland für den Eigentumsvorbehalt geltenden gesetzlichen Regelungen.


  1. 3.Der Kunde ist verpflichtet die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH über alle Tatbestände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Vorbehaltsware und eventuell abgetretenen Forderungen nach Artikel V1 und 2 stehen. Entsprechende Unterlagen sind auf Wunsch auszuhändigen.


  1. 4.Der Kunde muss Dritte, die Ansprüche einschließlich eventueller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die Vorbehaltsware anmelden, unverzüglich auf die Rechte der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH  gemäß diesen Bedingungen hinweisen und die Ansprüche wirksam abwehren. Er muss der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH  unverzüglich unter Vorlegung aller notwendigen Unterlagen über die Ansprüche und seine Abwehrmaßnahmen informieren. Die Kosten der Abwehr solcher Ansprüche trägt der Kunde.


  1. 5.Ist der Kunde im Zahlungsverzug oder verletzt seine  Verpflichtungen aus diesen Bedingungen so kann die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen oder die, vom Kunden an die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH im Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehaltes abgetretene Forderungen verwerten. Der Kunde wird die Vorbehaltsware herausgeben und die Offenlegung der Abtretung zulassen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen berührt nicht das Bestehen der bestehenden Verträge.


X. Schadenersatzansprüche


  1. 1.Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen die Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH  oder ihre Erfüllungsgehilfen nach BGB zwingend haften (Vorsatz, Grobe Fahrlässigkeit, Verletzung des Leben…..).


  1. 2.Die Haftung der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH  erstreckt sich in allen Fällen nur auf die Höhe des typischerweise unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens. Die Haftung nach dem Produktionsgesetz bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dem Vorstehenden nicht verbunden.



XI. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht


  1. 1.Erfüllungsort und Gerichtstand für Lieferungen und Zahlungen  (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Verkäufers, Gerichtsstand ist Offenbach/Main. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.


  1. 2.Auf diese Verkaufsbedingungen und auf die, zwischen der Firma EMP Elektrotechnik, Maschinenbau, Planung GmbH  und seinen Kunden abgeschlossenen Verträge sowie eventuellen Streitigkeiten ist deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechtes anzuwenden.


  1. 3.Die Verfahrenssprache ist deutsch.


XII. Sonstiges


Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Sie wird von den Vertragsparteien durch eine Bestimmung ersetzt, die wirksam  ist und inhaltlich der Bestimmung so nahe wie möglich kommt.